Baumfällung Genehmigung Bezirksamt Altona — Schritt für Schritt
Blankenese gehört zum Bezirk Altona — jede Fällung eines Baums ab 25 cm Stammumfang braucht hier eine Ausnahmegenehmigung. So läuft der Antrag konkret ab, was er kostet und wie Sie Bußgelder vermeiden.
Die Hamburger Baumschutzverordnung (BaumSchVO) im Kern
Die Baumschutzverordnung der Freien und Hansestadt Hamburg (BaumSchVO) schützt in Blankenese und den Elbvororten:
- Alle Bäume mit einem Stammumfang von 25 cm oder mehr, gemessen in 1,30 m Höhe über dem Boden
- Mehrstämmige Bäume, bei denen mindestens ein Stamm über 25 cm hat
- Alle Bäume in öffentlichen Grünanlagen, auf öffentlichen Flächen und in Parks — unabhängig vom Umfang
Nicht geschützt sind: Obstbäume (außer Walnuss und Esskastanie), bestimmte Nadelgehölze in Reihenpflanzungen, Thuja/Lebensbäume, sowie Bäume in Wäldern (unterliegen dem Waldgesetz).
Die 7 Schritte zum Antrag
- Schritt 1: Baum bewerten (Stammumfang messen)
Messen Sie den Stammumfang in 1,30 m Höhe. Ab 25 cm gilt die Hamburger Baumschutzverordnung — dann ist ein Antrag erforderlich. Zwiesel unter 1,30 m: jeder Stamm einzeln zählen, der ≥ 25 cm hat. - Schritt 2: Fällgrund dokumentieren
Erstellen Sie 4–6 Fotos: Gesamtansicht, Stammbasis mit Maßband, sichtbare Schäden oder Krankheiten (Pilzfruchtkörper, Rindenrisse, Totholz-Anteil), Kronenbereich. Bei Bauvorhaben: Lageplan mit eingezeichnetem Baum. - Schritt 3: Antragsformular ausfüllen
Formular 'Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Fällung eines geschützten Baumes' beim Bezirksamt Altona herunterladen (hamburg.de/altona). Auszufüllen: Antragsteller, Grundstücksadresse, Anzahl und Art der Bäume, Fällgrund, geplante Ersatzpflanzung. - Schritt 4: Antrag einreichen
Postalisch oder per E-Mail an das Fachamt Management des öffentlichen Raums, Bezirksamt Altona, Platz der Republik 1, 22765 Hamburg. Bearbeitungszeit meist 4–8 Wochen, in dringenden Fällen mit Begründung schneller. - Schritt 5: Vor-Ort-Termin abwarten
Ein Baumkontrolleur des Bezirksamts kommt zur Begutachtung. Häufig entscheidet er zunächst mündlich, ob und unter welchen Auflagen gefällt werden darf. - Schritt 6: Bescheid + Auflagen erhalten
Der schriftliche Bescheid enthält: Genehmigung ja/nein, Auflagen (Ersatzpflanzung 1:1 oder Ausgleichszahlung 250–800 € pro Baum), Gebühr (40–120 €), Frist zur Ausführung (meist 1 Jahr). - Schritt 7: Fällung ausführen und Ersatz pflanzen
Fällung nur in der Fällsaison 1. Oktober – 28./29. Februar. Ersatzpflanzung im Folgeherbst mit angegebener Baumart und Mindestgröße (meist Stammumfang 18/20).
Kosten der Genehmigung im Überblick
| Position | Kosten | Wann fällig? |
|---|---|---|
| Verwaltungsgebühr Antrag | 40 – 120 € | Bei Antragstellung |
| Baumdiagnose (freiwillig, oft empfohlen) | 150 – 400 € | Vor Antrag, stärkt Argumentation |
| Ersatzpflanzung 1:1 (Selbstpflanzung) | 350 – 900 € pro Baum | Im Folgeherbst nach Fällung |
| Ausgleichszahlung statt Ersatz | 250 – 800 € pro Baum | Nach Bescheid |
| Bußgeld ungenehmigter Fällung | 500 – 50.000 € | Bei Feststellung durch Behörde/NABU |
Sonderfall Elbchaussee-Villen mit Denkmalschutz
Viele Grundstücke an der Blankeneser Elbchaussee, im Falkensteiner Ufer und Grotiusweg liegen im Denkmalschutzbereich. Bei einer Baumfällung, die Sanierungs- oder Bauarbeiten am denkmalgeschützten Objekt betrifft, koordiniert das Bezirksamt Altona den Antrag mit dem Denkmalschutzamt. Das verlängert die Bearbeitung meist um 2–4 Wochen, ändert die Gebühr aber nicht. Wichtig: Nicht zwei getrennte Anträge stellen — der Baumfällantrag wird intern weitergeleitet.
Wenn Nachbarn fällen wollen — was Sie tun können
Wenn ein Nachbar in Blankenese einen geschützten Baum ohne sichtbaren Antrag fällen lässt, können Sie das Bezirksamt Altona telefonisch (040 / 428 11-0) oder per E-Mail benachrichtigen. Der NABU Hamburg dokumentiert illegale Fällungen und stellt regelmäßig Strafanzeigen — bekanntester Fall ist die illegale Fällung im Sven-Simon-Park Blankenese 2024, die weitreichende Bußgeldverfahren nach sich zog.
Was tun bei Ablehnung?
Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen (schriftlich beim Bezirksamt Altona). Erfolgversprechende Widerspruchsgründe sind:
- Neue Baumdiagnose eines öffentlich bestellten Sachverständigen mit anderem Ergebnis
- Nachweis akuter Gefahr (z. B. neuer Pilzbefund, sichtbarer Kronenausbruch)
- Nachweis wirtschaftlicher Unzumutbarkeit (bei Bauvorhaben mit vorliegender Baugenehmigung)
- Angebot einer überdurchschnittlichen Ersatzpflanzung (2:1 statt 1:1)
Häufige Fragen zum Genehmigungsantrag
Ab welchem Stammumfang brauche ich in Hamburg eine Genehmigung?
Welche Baumarten sind in Hamburg von der BaumSchVO ausgenommen?
Was kostet der Antrag beim Bezirksamt Altona?
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Was ist eine Ersatzpflanzung und wann ist sie Pflicht?
Was passiert bei einer ungenehmigten Fällung in Blankenese?
Muss ich bei einem Sturmschaden auch eine Genehmigung einholen?
Wer ist beim Bezirksamt Altona zuständig?
Antrag von uns übernehmen lassen
Wir stellen den Antrag beim Bezirksamt Altona inklusive Baumdiagnose, Fotos und Begründung — Sie unterschreiben nur. Pauschal 180 €, wird bei Beauftragung der Fällung gutgeschrieben.